Interview zur Verpackungsverordnung 5. Novelle
Verpackungsgroßhandel mit Konfektionierung von Verbundfolienbeutel für Lebensmittel und Pharma-Industrie. Das Interview mit Rainer Schaal (Ströbel GmbH) führte Kirsten Sulimma (Coffee Business)
1.) Erachten Sie die neue Lizenzierungspflicht für Verkaufverpackungen als sinnvoll?
Das abfallwirtschaftliche Ziel der Vermeidung bzw. Verringerung von Verpackungsmaterial zur Entlastung der Umwelt erscheint grundsätzlich als sinnvoll. Gleichzeitig muss jedoch gesagt werden, dass dieses Ziel durch die 5. Novelle nicht erreicht wird.
Überwiegend in den Bereichen von Lebensmittel und Pharmazie, für welche unser Unternehmen unter Anderem produziert, gelten strenge Verpackungsvorschriften. Hier ist eine Vermeidung bzw. Verringerung nicht möglich, sodass sich die neue Lizenzierungspflicht lediglich als ein zusätzlicher administrativer Aufwand sowie Kostenpunkt für alle Beteiligten niederschlägt.
2.) Was sind die Vorteile?
Den größten Vorteil dieser „Pflicht“ schöpft leider nicht die Umwelt! Es sind diejenigen Unternehmen, welche die Lizenzierung als Dienstleistung für alle „überforderten“, „unsicheren“ und „irritierten“ (Klein)-Unternehmen anbieten. Dies schafft sichere Einnahmen für die dualen Entsorgungssysteme. Vielleicht schafft dies ja auch Arbeitsplätze.
Was könnten Nachteile sein?
Es werden höhere Kosten für das System in Anspruch genommen, als voraussichtlich über die Lizenzierung wieder zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht es um die Erstellung und Änderungen der Verpackungsverordnung, sowie um deren Umsetzung, Einhaltung, Prüfung und Kontrolle. Da nicht alle Unternehmen kontrolliert werden können, wächst die Bereitschaft zum „Restrisiko“.
Somit wird die Wettbewerbsverzerrung mehr gefördert, als diese durch das System vermieden werden sollte.
3.) Was wird sich für die Unternehmen ändern?
Die Unternehmen bleiben größtenteils auf zusätzlichen Kosten sitzen. Grund dafür ist der am Markt herrschende Preiskampf, der eine Weitergabe der Lizenzierungskosten des in Verkehr bringenden Unternehmens nicht zulässt. Dennoch ist die Lizenzierung auch für Kleinunternehmen, z.B. Kaffeeröster welche Ihre Produkte teils über den Großhandel verkaufen, eine Vorraussetzung.
4.) Was ändert sich für den Endverbraucher?
Der Endverbraucher dürfte hiervon nichts zu spüren bekommen, da die Hersteller bereits in die finanzielle Pflicht genommen wurden. Er entsorgt wie gewohnt über die private Müllentsorgung und bezahlt dafür. Im Gegenteil: der Endverbraucher müsste als Folge der 5. Novelle entlastet werden, da die Kosten durch die Industrie getragen sind. Weiterhin könnten diverse Unternehmen Profit aus der neuen Lizenzierungspflicht schlagen und die Kosten auf den Endverbraucher umwälzen.
5.) Was sagen Sie zu der Kritik, dass die Verordnung zu komplex sei, so dass es sich in der Praxis als schwierig erweisen wird, wie sie in allen Einzelheiten vollzogen werden kann?
Vollkommen berechtigt! Die Verordnung ist bereits seit dem 01.01.2009 in Kraft und dennoch herrscht größte Verwirrung am Markt. Grund dafür ist mitunter fehlende sowie unverständliche Aufklärung.
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