Jan `10: Ausstellung von Präferenznachweisen
"Die Gewohnheit ist ein Seil. Wir weben jeden Tag einen
Faden, und schließlich können wir es nicht mehr zerreißen."
(Thomas Mann deutscher Schriftsteller 1875-1955)
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute informieren wir Sie über eine „Verfahrensänderung“ zum Thema Ausstellung von Präferenznachweisen in unserem Haus. Ein Ablauf an den sich alle gewöhnt haben wird umgestellt:
Im Falle von Präferenznachweisen kann die von Thomas Mann beschriebene Gewohnheit zu einem großen Verhängnis für alle Beteiligten werden. Dann nämlich, wenn Präferenzen bescheinigt würden, die sich im Nachhinein durch eine Beurteilung von Außenwirtschafts- und Zollprüfern als falsch erweisen. Eine Beurteilung, die gleichermaßen Regress- und Strafverfahren gegen Firma und Mitarbeiter (Aussteller der Papiere) einleitet.
Das ist der Punkt, an dem sich das Seil nicht mehr zerreißen lässt.
Und so weit wollen wir es bei der Ströbel GmbH nicht kommen lassen, da wir als Fertigungs- sowie Groß- und Außenhandelsunternehmen inzwischen einen Warenkatalog von etwa 10.000 Artikeln haben.
Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) hat es außerdem für unzulässig erklärt, eine Lieferantenerklärung mit sogenannter Ausschlussklausel bzw. mit Hinweis auf spätere Einzeldokumente wie Lieferscheine und Rechnungen aufzumachen.
Aus der Praxis wissen Sie selbst, dass es im Laufe des Jahres häufig notwendig ist, Änderungen an Daten wie Ursprungsland und Zolltarifnummer durchzuführen. Jede ausgestellte Langzeitlieferantenerklärung an Kunden müsste dann ersetzt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei immer größer werdendem Warenkorb genau dieses Risiko nicht mehr eingehen werden. Für Sie bedeutet das, dass wir „pauschalen“ Langzeitlieferantenerklärungs-Anforderungen ab diesem Jahr nicht mehr nachkommen werden.
Zunächst stellt diese Information für Sie bestimmt einen kleinen Einschnitt dar, doch neben allen rechtlichen und bürokratischen Hürden seien Sie versichert: Kundenzufriedenheit und Service ist weiterhin oberstes erklärtes Ziel. Wir sind nicht nur Ihr zuverlässiger Partner für individuelle Verpackungen, sondern auch in der Beratung und Betreuung in Fachgebieten außerhalb unseres Lieferprogramms tätig.
So haben wir auch hier vorgesorgt: Frau Ebenhöh hat sich im Bereich Warenursprung – Präferenzrecht – Exportkontrolle spezialisiert und besucht regelmäßig Seminarreihen aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Sie ist Ihre Ansprechpartnerin wenn Sie Präferenznachweise benötigen.
Wir ziehen uns also nur aus der „allgemeinen Ausstellung“ von diesen Dokumenten zurück, nicht aber aus der kompletten Thematik sowie Einzel-Prüfungen im Sinne der Kunden!
Sollten Sie nun Erklärungen für einzelne Lieferungen benötigen, wenden Sie sich einfach direkt an » Dorothea Ebenhöh unter (09101) 9942-22 oder per » Mail. Sie erhalten ggf. eine Einzel-Lieferantenerklärung, die sich auf das jeweilige Lieferdokument bezieht – je nach Produkt ist auch durchaus weiterhin eine Langzeitlieferantenerklärung möglich.
Nur so können wir sicherstellen, dass der Warenursprung korrekt nach den Bestimmungen des Präferenzrechts ausgewiesen wird.
Zum Schutz für uns – und noch viel wichtiger: zum Schutz für SIE!
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!
Beste Grüße
von Ihrem STRÖBEL-TEAM
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Weitere Informationen finden Sie auf der offziellen » Internetseite des Zolls


