Jan `11: Gesetzes-Nebel behindert die Sicht

Warum ist die Langzeitlieferantenerklärung so heiß begehrt?
Sie steht als formelles Nachweisdokument des Warenursprungs in der Europäischen Gemeinschaft.

Warum sind Kunden heiß darauf, ein europäisches Ursprungsprodukt zu erhalten?
Diese Waren genießen bei der Ausfuhr einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber den „Drittlandswaren“: Das Präferenzrecht also ein Wettbewerbsfaktor? JA!
Unter Zollpräferenzen ist eine Zollbegünstigung zu verstehen, die in der Gewährung eines ermäßigten Zollsatzes bzw. der völligen Zollfreiheit bei der Einfuhr besteht. Für den Abnehmer ergibt sich ein niedrigerer Einstandspreis, daher auch der Wettbewerbsvorteil.

Somit zurück zum formellen Nachweisdokument und dessen Gefahren:
Die Nicht-Einhaltung der „Ursprungsregeln“ / Falschaussagen und somit eingeschlossener „formeller Fehler“ führen dazu, dass Abnehmer zu wenig Einfuhrabgaben an ihren Staat leisten, welche dann bei einer Zollprüfung nacherhoben werden.

Von Seitens des Ausstellers eines Präferenzdokuments handelt es sich sogar um eine Steuerstraftat. Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, so dürfen Zollbegünstigungen in Anspruch genommen werden.

Ein so hohes Risiko eingehen obwohl es gar nicht nötig wäre? NEIN!
Das muss nicht sein!

In vielen Einfuhrstaaten sind die Zollsätze auf Ihr Produkt bereits so gering oder gar auf 0,00 %, so dass eine Präferenz gar nicht benötigt wird oder in Frage kommt.

Wo finde ich diese Informationen?
In der Marktzutrittsdatenbank – ein wichtiges betriebliches Werkzeug der Marktzugriffsstrategie der Europäischen Union: » Market Access Database (externer Link zur offiziellen Website).

Wir raten daher: Bewerten Sie den notwendigen Aufwand vor betriebswirtschaftlichen Hintergründen. Suchen Sie ihr Produkt in der von uns genannten Datenbank.


Wir sind Ihnen gerne behilflich – » sprechen Sie uns an!

   
 
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