Mitteilung betreffend DMF-Verbot (2009/251/EG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17. März 2009 wurde die EU-Entscheidung 2009/251/EG zum Verbot von Dimethylfumarat in Produkten veröffentlicht.
Ab dem 1. Mai 2009 gilt für Dimethylfumarat ein Grenzwert von 0,1 mg/kg für Produkte und deren Bestandteile.

Die von uns geführten Trockenmittelprodukte entsprechen den Vorgaben der EU-Entscheidung 2009/251/EG der Europäischen Kommission.Diese besagt, dass Produkte, die das Biozid Dimethylfumarat enthalten, nicht in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 1723).

Hiermit bestätigen wir, daß unsere Trockenmittelprodukte frei von Dimethylfumarat sind.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Ihr STRÖBEL-TEAM

   
 
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